Rechtsschutzversicherung
Inhaber einer Rechtsschutzversicherung sind dazu berechtigt, eine anwaltliche Zweitmeinung einzuholen. Zum Beispiel, wenn sich der Versicherer nicht mit Ihrem Fall befassen möchte, da er keine Aussicht auf Erfolg sieht. Die Einschätzung des Rechtsanwalts ist in der Regel bindend. Die damit verbundenen Kosten hat dann der Versicherer zu tragen.